Ein paar Worte zur Bezahlung

Wie jeder andere Tier­arzt auch bin ich an die Ge­bühren­ordnung für Tie­rärzte ge­bunden. Diese schreibt, für alle denk­baren Unter­such­ungen und Behand­lungen, einen bestimmten Gebühren­satz vor, der nicht unter­schrit­ten werden darf. Je nach Auf­wand der Be­hand­lung, darf ich gemäß eines Zeit­faktors auch mehr ab­rechnen.

Die aktu­elle (neue) Gebühren­ordnung für Tier­ärzte (GOT) von 2022, sowie einige Erläuter­ungen hier­zu, finden Sie bei der Bundestierärztekammer. Weitere Informationen zur neuen GOT 2022 habe ich hier für Sie zusammengestellt. Eine Beispielberechnung zu den anfallenden Kosten einer Zahnbehandlung finden Sie hier.

Die Behandlung wird direkt im Anschluss abgerechnet, folgende Möglichkeiten der Bezahlung stehen Ihnen zur Verfügung:

Neben der Barzahlung ist auch die Kartenzahlung, und die Bezahlung über die PayPal-App möglich

Barzahlung

...ist natürlich jederzeit möglich.


EC-Karte

Klappt, dank im Gerät integrierter SIM-Karte sehr zuverlässig

Paypal

etwas abhängig von Ihrem Handympfang, aktuelle Paypal-App nötig.

Kreditkarte

ist möglich, wegen der hohen Gebühren aber bitte vermeiden.

Sie bekommen direkt nach der Bezahlung eine detail­lierte Quittung, oder im Ausnahmefall eine Rech­nung, die alle Leis­tungen und Medi­kamente im Ein­zelnen auf­führt. Da der Schutz von Ressourcen uns alle angeht, schicke ich Ihnen die Quittung bzw. Rechnung und das Behandlungsprotokoll in der Regel per e-Mail.

Eine Papierrechnung kann ich Ihnen auf Wunsch aber selbstverständlich ebenfalls zukommen lassen.

Viele OP-Versicherungen übernehmen Zahnextraktionen, auch wenn sie in Sedation und im Stehen durchgeführt wurden

Bitte haben Sie Verständ­nis, dass Behand­lungen auf Rech­nung die absolute Aus­nahme sind und meinen lang­jährigen Stamm­kunden vor­be­halten blei­ben.

Steht eine umfang­reich­ere Oper­ation oder Behand­lung ins Haus, biete ich Ihnen auf Wunsch die Erstellung einer Kosten­schätzung an. Diese wird nach bestem Wissen und Erfahr­ungs­werten auf­ge­stellt, jedoch sind Ab­weich­ungen auf­grund nicht vor­her­sehb­arer erforder­licher Mehr­behand­lungen oder Kom­plikationen möglich.

Sollten Sie eine OP- oder Kranken­versich­erung für ihr Pferd ab­geschlos­sen haben, sprechen Sie mich bitte darauf an (falls nicht bereits im Auf­nahme­formular an­gegeben). Je nach Ver­sicher­ungs­umfang werden besonders bei Zahn­oper­ationen, häufig große An­teile der Kosten über­nommen. Sicherheitshalber können Sie die Kostenschtzung im Vorfeld bei Ihrer Versicherung einreichen und prüfen lassen, ob und wie viel von der geplanten OP übernommen wird.

Im Kapitel OP-Versicherungen finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

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