Ein paar Worte zur Bezahlung
Wie jeder andere Tierarzt auch bin ich an die Gebührenordnung für Tierärzte gebunden. Diese schreibt, für alle denkbaren Untersuchungen und Behandlungen, einen bestimmten Gebührensatz vor, der nicht unterschritten werden darf. Je nach Aufwand der Behandlung, darf ich gemäß eines Zeitfaktors auch mehr abrechnen.
Die aktuelle (neue) Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von 2022, sowie einige Erläuterungen hierzu, finden Sie bei der Bundestierärztekammer. Weitere Informationen zur neuen GOT 2022 habe ich hier für Sie zusammengestellt. Eine Beispielberechnung zu den anfallenden Kosten einer Zahnbehandlung finden Sie hier.
Die Behandlung wird direkt im Anschluss abgerechnet, folgende Möglichkeiten der Bezahlung stehen Ihnen zur Verfügung:
Barzahlung
...ist natürlich jederzeit möglich.
EC-Karte
Klappt, dank im Gerät integrierter SIM-Karte sehr zuverlässig
Paypal
etwas abhängig von Ihrem Handympfang, aktuelle Paypal-App nötig.
Kreditkarte
ist möglich, wegen der hohen Gebühren aber bitte vermeiden.
Sie bekommen direkt nach der Bezahlung eine detaillierte Quittung, oder im Ausnahmefall eine Rechnung, die alle Leistungen und Medikamente im Einzelnen aufführt. Da der Schutz von Ressourcen uns alle angeht, schicke ich Ihnen die Quittung bzw. Rechnung und das Behandlungsprotokoll in der Regel per e-Mail.
Eine Papierrechnung kann ich Ihnen auf Wunsch aber selbstverständlich ebenfalls zukommen lassen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Behandlungen auf Rechnung die absolute Ausnahme sind und meinen langjährigen Stammkunden vorbehalten bleiben.
Steht eine umfangreichere Operation oder Behandlung ins Haus, biete ich Ihnen auf Wunsch die Erstellung einer Kostenschätzung an. Diese wird nach bestem Wissen und Erfahrungswerten aufgestellt, jedoch sind Abweichungen aufgrund nicht vorhersehbarer erforderlicher Mehrbehandlungen oder Komplikationen möglich.
Sollten Sie eine OP- oder Krankenversicherung für ihr Pferd abgeschlossen haben, sprechen Sie mich bitte darauf an (falls nicht bereits im Aufnahmeformular angegeben). Je nach Versicherungsumfang werden besonders bei Zahnoperationen, häufig große Anteile der Kosten übernommen. Sicherheitshalber können Sie die Kostenschtzung im Vorfeld bei Ihrer Versicherung einreichen und prüfen lassen, ob und wie viel von der geplanten OP übernommen wird.
Im Kapitel OP-Versicherungen finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
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