Neue Gebührenordnung für Tierärzte ab dem 22. November 2022

Im Internet wird schon länger, teils sehr emotional, die Einführung der neuen tierärztlichen Gebührenordnung diskutiert. Hier ein paar Informationen dazu:

Die Endoskopie der Maulhöhle ist ein Beispiel für eine Leistung, die neu in der GOT ergänzt wurde.

Warum gerade jetzt? Natürlich kommt es einem unpassend vor, wenn die Tierärzte, wo doch ohnehin schon alles teurer wird, auch noch ihre Gebührenordnung ändern. Der Zeitpunkt ist allerdings eher Zufall. Die neue GOT ist nicht „auf dem Mist der Tierärzte gewachsen“, sondern die Bundesregierung hat 2019 eine externe Firma beauftragt ein Gutachten zu erstellen, wie die tierärztlichen Gebühren beschaffen sein müssen, damit die Tierarztpraxen heutzutage (Stand 2019/2020!) wirtschaftlich arbeiten können. Diese Studie finden Sie hier. Zusätzlich haben Umfragen bei allen möglichen betroffenen Verbänden und Personengruppen stattgefunden, die auch in die Berechnung der neuen Leistungen eingeflossen sind und die letztlich der Änderung zugestimmt haben. 

Das bedeutet, dass die Anpassung schon viel länger geplant war, nur das entsprechende Gesetz eben erst 2022 verabschiedet worden ist.

Ziel war es, die tierärztlichen Leistungen der heutigen Zeit anzupassen, neue OP-Verfahren und Diagnostikmethoden zu berücksichtigen. Zudem ist die Gebührenordnung seit 1999 nicht mehr geändert worden. Lediglich die Notdienstpauschale ist vor einigen Jahren dazu gekommen, um den schon damals bereits akuten Mangel in der Notdienstversorgung der Tiere ein wenig abzubremsen.

Fakt ist, dass auch Tierarztpraxen und Kliniken sich an das Arbeitszeitgesetz halten müssen. Sollen Notdienste und auch Notoperationen weiter angeboten werden, müssen die Praxen im besten Fall im Dreischicht System laufen und mehrere Tierärzt/innen plus OP-Team und Helfer/innen bereit stehen und natürlich auch bezahlt werden. Aber auch in der Pferdefahrpraxis gilt das Arbeitszeitgesetz.

Nur mit einer fairen Bezahlung für die Angestellten, lassen sich überhaupt noch dauerhaft Mitarbeiter/innen finden, die motiviert über längere Zeit diese anspruchsvolle Aufgabe bewältigen können.

Das Argument, dass sich dann immer weniger Tierhalter die Behandlung leisten können, kann man an dieser Stelle nicht gelten lassen. Das ist im Einzelfall natürlich immer hart für den Besitzer und im Extremfall ein Fall für den Tierschutz. Aber das massenhafte Kliniksterben und die Notdienstproblematik bedroht viel mehr Tiere, da die notfallmäßige Grundversorgung in manchen Bereichen nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Im europäischen Vergleich liegen unsere Tierarztkosten noch immer im untersten Bereich. Im Zweifel sollte sich jeder Besitzer über die Möglichkeit einer OP-Versicherung (es muss ja nicht immer gleich die Rundum-Sorglos-Krankenversicherung sein) Gedanken machen. Die federt im Notfall zumindest die hohen Kosten einer Operation ab.

Ganz davon abgesehen ist auch jeder Tierarzt und jede Tierärztin nicht nur mit seiner Praxis, sondern auch als Privatperson von der Inflation und den dadurch stark steigenden Lebenshaltungskosten betroffen und kann von Gehaltserhöhungen von 10%, wie sie manche Gewerkschaften gerade fordern nur träumen. Die Preissteigerungen durch die neue GOT entsprechen leider noch nicht mal im Ansatz der derzeitigen Inflationsrate.

Hier finden Sie mehr Informationen zur neuen GOT 2022

GPM-Talkrunde zur neuen GOT – für PferdebesitzerInnen und TierärztInnen

Ein weiteres Thema ist die Hausbesuchsgebühr: Es geht darum, dass die Gerätschaften und die Ausstattung eines Tierarztes in der Außenpraxis oftmals einerseits deutlich teurer sind als in der Klinik, gleichzeitig aber auch einer größeren Abnutzung unterliegen (Verschleiß durch Gerüttel im Auto, mäßig optimaler Schutz durch knappe Platzverhältnisse, Ein- und Ausladen, Verdrecken durch Matsch/ Sand/ Regen etc.). Diese Faktoren hat man stationär in einer Klinik oder Zahnstation nicht. Ein weiterer Faktor, der erstmalig mit der Hausbesuchsgebühr berücksichtigt wird, ist der Zeitaufwand, den es kostet Terminanfragen zu koordinieren, die Routen so zu planen, dass möglichst wenig Kilometer zusammen kommen. Das spart sowohl Fahrzeit, aber Ihnen auch wiederum Fahrtkosten. Das kann man entweder selbst „nach Feierabend“ noch machen, oder jemanden anstellen, der sich darum kümmert. Derjenige muss allerdings auch bezahlt werden. Bei mir fallen für Terminplanungen und Umplanungen wegen Absagen etc. pro Tag zusätzlich ein bis zwei Stunden Arbeitszeit an.

Diese Gebühr von 34,50€ muss verpflichtend pro Besuch und pro Tierhalter abgerechnet werden. Der Tierhalter ist in dem Fall ausdrücklich der Rechnungsempfänger und natürlich nicht der Stallbesitzer. Diese Gebühr gilt zwar nicht für landwirtschaftliche Nutztiere, die meisten Pferde (egal ob als Schlachttier eingetragen oder nicht) gelten jedoch nicht als Nutztiere. Die Bundestierärztekammer hat hierzu extra eine Stellungnahme veröffentlicht, die Sie hier herunterladen können. 

Mir ist bewusst, dass das eine Menge Geld ist, die pro Tierarztbesuch zusätzlich anfällt. Die GOT ist allerdings so als Gesetz verabschiedet worden und von uns verpflichtend anzuwenden. Es nützt also gar nichts das mit dem Tierarzt ausdiskutieren zu wollen, der kann das Gesetz nicht ändern. 

Wer übrigens Zweifel hat, dass seine Tierarztrechnung ordnungsgemäß aufgestellt wurde und befürchtet, dass zu viel abgerechnet wurde, kann sich auch jederzeit an die Bundestierärztekammer wenden und die Rechnung prüfen lassen. In der Vergangenheit ist allerdings meist eher herausgekommen, dass der Tierarzt zu wenig abgerechnet hatte.

In diesem Rahmen möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass auch das Wegegeld verpflichtend gemäß GOT erhoben werden muss. Die Höhe hat sich übrigens auch in der neuen GOT nicht geändert und liegt bei 3,50€ pro Doppelkilometer (1,75€ pro km).

Diese Gebühr wird bei mir über die gesamte Fahrstrecke anteilig erhoben (proportional zur Entfernung). Bei einer kurzfristigen Absage (48h vor dem eigentlichen Termin) werde ich den jeweiligen Fahrtkostenanteil in Rechnung stellen, um den übrig gebliebenen Kunden an diesem Tag nicht deutlich mehr Fahrtkosten zumuten zu müssen.

Kann ein Tag aus irgendwelchen Gründen in einer bestimmten Richtung nicht aufgefüllt werden (Absage >48h ohne Ersatz etc.) und es bleiben nur Einzeltermine mit langer Fahrzeit über, informiere ich Sie im Vorfeld darüber, dass die Fahrtkosten ggf. deutlich höher ausfallen werden. Sie können dann entscheiden, ob der Termin zu diesen Konditionen stattfinden soll. Einen Anspruch auf einen zeitnahen Ersatztermin gibt es allerdings nicht.

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Infos zur Pferde Dental Praxis

Neue Gebührenordnung für Tierärzte ab dem 22. November 2022

Im Internet wird schon länger, teils sehr emo­tional, die Ein­führ­ung der neuen tier­ärzt­lichen Gebühren­ord­nung dis­kutiert. Hier ein paar Infor­mationen dazu:

Die Endoskopie der Maul­höhle ist ein Bei­spiel für eine Leis­tung, die neu in der GOT er­gänzt wurde.

Warum gerade jetzt? Natür­lich kommt es einem un­pas­send vor, wenn die Tier­ärzte, wo doch ohne­hin schon alles teurer wird, auch noch ihre Gebühren­ord­nung ändern. Der Zeit­punkt ist aller­dings eher Zu­fall. Die neue GOT ist nicht „auf dem Mist der Tier­ärzte ge­wach­sen“, sondern die Bundes­regier­ung hat 2019 eine ex­terne Firma be­auf­tragt ein Gut­achten zu er­stel­len, wie die tier­ärzt­lichen Gebühren be­schaf­fen sein müs­sen, damit die Tier­arzt­praxen heut­zutage (Stand 2019/­2020!) wirt­schaft­lich ar­beiten können. Diese Studie finden Sie hier. Zusätzlich haben Um­fragen bei allen mög­lichen betrof­fenen Ver­bänden und Per­sonen­gruppen statt­gefun­den, die auch in die Bere­chn­ung der neuen Leist­ungen einge­flos­sen sind und die letzt­lich der Än­der­ung zu­ge­stimmt haben.

Das be­deutet, dass die An­pas­sung schon viel län­ger ge­plant war, nur das ent­sprech­ende Gesetz eben erst 2022 ver­ab­schiedet worden ist.

Ziel war es, die tier­ärztl­ichen Leist­ungen der heu­tigen Zeit an­zu­pas­sen, neue OP-Ver­fahren und Dia­gnostik­methoden zu berück­sich­tigen. Zudem ist die Gebühren­ordnung seit 1999 nicht mehr geän­dert worden. Ledig­lich die Not­dienst­pauschale ist vor ein­igen Jahren dazu ge­kommen, um den schon damals bereits akuten Mangel in der Not­dienst­versor­gung der Tiere ein wenig ab­zu­bremsen.

Fakt ist, dass auch Tier­arzt­praxen und Kliniken sich an das Arbeits­zeit­gesetz halten müs­sen. Sollen Not­dienste und auch Not­oper­ationen weiter an­ge­boten werden, müs­sen die Praxen im besten Fall im Drei­schicht System laufen und mehrere Tier­ärzt/­innen plus OP-Team und Helfer/­innen bereit stehen und natürl­ich auch bezahlt werden. Aber auch in der Pferde­fahr­praxis gilt das Arbeits­zeit­gesetz.

Nur mit einer fairen Be­zahl­ung für die An­ge­stel­lten, las­sen sich über­haupt noch dauer­haft Mit­arbeiter/­innen finden, die moti­viert über län­gere Zeit diese an­spruchs­volle Auf­gabe bewäl­tigen können.

Das Argument, dass sich dann immer weniger Tier­halter die Be­hand­lung leisten können, kann man an dieser Stelle nicht gelten lassen. Das ist im Einzel­fall natürlich immer hart für den Be­sitzer und im Extrem­fall ein Fall für den Tier­schutz. Aber das mass­en­hafte Klinik­sterben und die Notd­ienst­problem­atik bedroht viel mehr Tiere, da die not­fall­mäßige Grund­ver­sorg­ung in man­chen Berei­chen nicht mehr auf­recht­erhal­ten werden kann. Im euro­päischen Ver­gleich liegen unsere Tier­arzt­kosten noch immer im unter­sten Ber­eich. Im Zweifel sol­lte sich jeder Bes­itzer über die Mög­lich­keit einer OP-Ver­sicher­ung (es muss ja nicht immer gleich die Rund­um-Sorg­los-Kranken­versich­erung sein) Gedanken machen. Die federt im Notfall zumindest die hohen Kosten einer Operation ab.

Ganz davon abge­sehen ist auch jeder Tier­arzt und jede Tier­ärztin nicht nur mit seiner Praxis, sondern auch als Privat­person von der Inflation und den da­durch stark stei­genden Lebens­haltungs­kosten betrof­fen und kann von Gehalts­erhöh­ungen von 10%, wie sie manche Gewerk­schaften gerade fordern nur träumen. Die Preis­stei­geru­ngen durch die neue GOT ent­sprechen leider noch nicht mal im An­satz der der­zeitigen Infla­tions­rate.

Weitere Informationen zur neuen GOT 2022

Ein weiteres Thema ist die Haus­besuchs­gebühr: Es geht darum, dass die Gerät­schaf­ten und die Aus­stat­tung eines Tier­arztes in der Außen­praxis oft­mals einer­seits deut­lich teurer sind als in der Klinik, gleich­zeitig aber auch einer größeren Ab­nutzung unter­liegen (Ver­schleiß durch Gerüt­tel im Auto, mäßig opti­maler Schutz durch knappe Platz­verhält­nisse, Ein- und Aus­laden, Ver­drecken durch Matsch/ Sand/ Regen etc.). Diese Fak­toren hat man stationär in einer Klinik oder Zahn­station nicht. Ein weiterer Faktor, der erst­malig mit der Haus­besuchs­gebühr berück­sichtigt wird, ist der Zeit­auf­wand, den es kostet Termin­an­fragen zu ko­ordi­nieren, die Routen so zu planen, dass mög­lichst wenig Kilo­meter zusammen kommen. Das spart sowohl Fahr­zeit, aber Ihnen auch wiederum Fahrt­kosten. Das kann man ent­weder selbst „nach Feier­abend“ noch machen, oder jemanden an­stel­len, der sich darum kümmert. Der­jenige muss aller­dings auch bezahlt werden. Bei mir fallen für Termin­planungen und Um­planungen wegen Ab­sagen etc. pro Tag zusätz­lich ein bis zwei Stunden Arbeits­zeit an.

Diese Gebühr von 34,50€ muss ver­pflich­tend pro Besuch und pro Tier­halter abge­rechnet werden. Der Tier­halter ist in dem Fall aus­drück­lich der Rechnungs­empfänger und natür­lich nicht der Stall­besitzer. Diese Gebühr gilt zwar nicht für land­wirt­schaft­liche Nutz­tiere, die meisten Pferde (egal ob als Schlacht­tier ein­getragen oder nicht) gelten jedoch nicht als Nutz­tiere. Die Bundes­tier­ärzte­kammer hat hier­zu extra eine Stellung­nahme veröf­fent­licht, die Sie hier herunter­laden können.

Mir ist bewusst, dass das eine Menge Geld ist, die pro Tierarzt­besuch zusätz­lich anfällt. Die GOT ist aller­dings so als Gesetz ver­abschie­det worden und von uns ver­pflich­tend anzu­wenden. Es nützt also gar nichts das mit dem Tier­arzt aus­dis­kut­ieren zu wollen, der kann das Gesetz nicht ändern.

Wer übrigens Zweifel hat, dass seine Tier­arzt­rechnung ordnungs­gemäß auf­ge­stellt wurde und be­fürch­tet, dass zu viel ab­gerech­net wurde, kann sich auch jeder­zeit an die Bundes­tier­ärzte­kammer wenden und die Rech­nung prüfen lassen. In der Ver­gan­gen­heit ist aller­dings meist eher heraus­gekommen, dass der Tier­arzt zu wenig ab­gerech­net hatte.

In diesem Rahmen möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass auch das Wegegeld verpflichtend gemäß GOT erhoben werden muss. Die Höhe hat sich übrigens auch in der neuen GOT nicht geändert und liegt bei 3,50€ pro Doppelkilometer (1,75€ pro km).

Diese Gebühr wird bei mir über die gesamte Fahrstrecke anteilig erhoben (proportional zur Entfernung). Bei einer kurzfristigen Absage (48h vor dem eigentlichen Termin) werde ich den jeweiligen Fahrtkostenanteil in Rechnung stellen, um den übrig gebliebenen Kunden an diesem Tag nicht deutlich mehr Fahrtkosten zumuten zu müssen.

Kann ein Tag aus irgendwelchen Gründen in einer bestimmten Richtung nicht aufgefüllt werden (Absage >48h ohne Ersatz etc.) und es bleiben nur Einzeltermine mit langer Fahrzeit über, informiere ich Sie im Vorfeld darüber, dass die Fahrtkosten ggf. deutlich höher ausfallen werden. Sie können dann entscheiden, ob der Termin zu diesen Konditionen stattfinden soll. Einen Anspruch auf einen zeitnahen Ersatztermin gibt es allerdings nicht.

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