Neue Gebührenordnung für Tierärzte ab dem 22. November 2022
Im Internet wird schon länger, teils sehr emotional, die Einführung der neuen tierärztlichen Gebührenordnung diskutiert. Hier ein paar Informationen dazu:
Warum gerade jetzt? Natürlich kommt es einem unpassend vor, wenn die Tierärzte, wo doch ohnehin schon alles teurer wird, auch noch ihre Gebührenordnung ändern. Der Zeitpunkt ist allerdings eher Zufall. Die neue GOT ist nicht „auf dem Mist der Tierärzte gewachsen“, sondern die Bundesregierung hat 2019 eine externe Firma beauftragt ein Gutachten zu erstellen, wie die tierärztlichen Gebühren beschaffen sein müssen, damit die Tierarztpraxen heutzutage (Stand 2019/2020!) wirtschaftlich arbeiten können. Diese Studie finden Sie hier. Zusätzlich haben Umfragen bei allen möglichen betroffenen Verbänden und Personengruppen stattgefunden, die auch in die Berechnung der neuen Leistungen eingeflossen sind und die letztlich der Änderung zugestimmt haben.
Das bedeutet, dass die Anpassung schon viel länger geplant war, nur das entsprechende Gesetz eben erst 2022 verabschiedet worden ist.
Ziel war es, die tierärztlichen Leistungen der heutigen Zeit anzupassen, neue OP-Verfahren und Diagnostikmethoden zu berücksichtigen. Zudem ist die Gebührenordnung seit 1999 nicht mehr geändert worden. Lediglich die Notdienstpauschale ist vor einigen Jahren dazu gekommen, um den schon damals bereits akuten Mangel in der Notdienstversorgung der Tiere ein wenig abzubremsen.
Fakt ist, dass auch Tierarztpraxen und Kliniken sich an das Arbeitszeitgesetz halten müssen. Sollen Notdienste und auch Notoperationen weiter angeboten werden, müssen die Praxen im besten Fall im Dreischicht System laufen und mehrere Tierärzt/innen plus OP-Team und Helfer/innen bereit stehen und natürlich auch bezahlt werden. Aber auch in der Pferdefahrpraxis gilt das Arbeitszeitgesetz.
Nur mit einer fairen Bezahlung für die Angestellten, lassen sich überhaupt noch dauerhaft Mitarbeiter/innen finden, die motiviert über längere Zeit diese anspruchsvolle Aufgabe bewältigen können.
Das Argument, dass sich dann immer weniger Tierhalter die Behandlung leisten können, kann man an dieser Stelle nicht gelten lassen. Das ist im Einzelfall natürlich immer hart für den Besitzer und im Extremfall ein Fall für den Tierschutz. Aber das massenhafte Kliniksterben und die Notdienstproblematik bedroht viel mehr Tiere, da die notfallmäßige Grundversorgung in manchen Bereichen nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Im europäischen Vergleich liegen unsere Tierarztkosten noch immer im untersten Bereich. Im Zweifel sollte sich jeder Besitzer über die Möglichkeit einer OP-Versicherung (es muss ja nicht immer gleich die Rundum-Sorglos-Krankenversicherung sein) Gedanken machen. Die federt im Notfall zumindest die hohen Kosten einer Operation ab.
Ganz davon abgesehen ist auch jeder Tierarzt und jede Tierärztin nicht nur mit seiner Praxis, sondern auch als Privatperson von der Inflation und den dadurch stark steigenden Lebenshaltungskosten betroffen und kann von Gehaltserhöhungen von 10%, wie sie manche Gewerkschaften gerade fordern nur träumen. Die Preissteigerungen durch die neue GOT entsprechen leider noch nicht mal im Ansatz der derzeitigen Inflationsrate.
Hier finden Sie mehr Informationen zur neuen GOT 2022
GPM-Talkrunde zur neuen GOT – für PferdebesitzerInnen und TierärztInnen
Ein weiteres Thema ist die Hausbesuchsgebühr: Es geht darum, dass die Gerätschaften und die Ausstattung eines Tierarztes in der Außenpraxis oftmals einerseits deutlich teurer sind als in der Klinik, gleichzeitig aber auch einer größeren Abnutzung unterliegen (Verschleiß durch Gerüttel im Auto, mäßig optimaler Schutz durch knappe Platzverhältnisse, Ein- und Ausladen, Verdrecken durch Matsch/ Sand/ Regen etc.). Diese Faktoren hat man stationär in einer Klinik oder Zahnstation nicht. Ein weiterer Faktor, der erstmalig mit der Hausbesuchsgebühr berücksichtigt wird, ist der Zeitaufwand, den es kostet Terminanfragen zu koordinieren, die Routen so zu planen, dass möglichst wenig Kilometer zusammen kommen. Das spart sowohl Fahrzeit, aber Ihnen auch wiederum Fahrtkosten. Das kann man entweder selbst „nach Feierabend“ noch machen, oder jemanden anstellen, der sich darum kümmert. Derjenige muss allerdings auch bezahlt werden. Bei mir fallen für Terminplanungen und Umplanungen wegen Absagen etc. pro Tag zusätzlich ein bis zwei Stunden Arbeitszeit an.
Diese Gebühr von 34,50€ muss verpflichtend pro Besuch und pro Tierhalter abgerechnet werden. Der Tierhalter ist in dem Fall ausdrücklich der Rechnungsempfänger und natürlich nicht der Stallbesitzer. Diese Gebühr gilt zwar nicht für landwirtschaftliche Nutztiere, die meisten Pferde (egal ob als Schlachttier eingetragen oder nicht) gelten jedoch nicht als Nutztiere. Die Bundestierärztekammer hat hierzu extra eine Stellungnahme veröffentlicht, die Sie hier herunterladen können.
Mir ist bewusst, dass das eine Menge Geld ist, die pro Tierarztbesuch zusätzlich anfällt. Die GOT ist allerdings so als Gesetz verabschiedet worden und von uns verpflichtend anzuwenden. Es nützt also gar nichts das mit dem Tierarzt ausdiskutieren zu wollen, der kann das Gesetz nicht ändern.
Wer übrigens Zweifel hat, dass seine Tierarztrechnung ordnungsgemäß aufgestellt wurde und befürchtet, dass zu viel abgerechnet wurde, kann sich auch jederzeit an die Bundestierärztekammer wenden und die Rechnung prüfen lassen. In der Vergangenheit ist allerdings meist eher herausgekommen, dass der Tierarzt zu wenig abgerechnet hatte.
In diesem Rahmen möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass auch das Wegegeld verpflichtend gemäß GOT erhoben werden muss. Die Höhe hat sich übrigens auch in der neuen GOT nicht geändert und liegt bei 3,50€ pro Doppelkilometer (1,75€ pro km).
Diese Gebühr wird bei mir über die gesamte Fahrstrecke anteilig erhoben (proportional zur Entfernung). Bei einer kurzfristigen Absage (48h vor dem eigentlichen Termin) werde ich den jeweiligen Fahrtkostenanteil in Rechnung stellen, um den übrig gebliebenen Kunden an diesem Tag nicht deutlich mehr Fahrtkosten zumuten zu müssen.
Kann ein Tag aus irgendwelchen Gründen in einer bestimmten Richtung nicht aufgefüllt werden (Absage >48h ohne Ersatz etc.) und es bleiben nur Einzeltermine mit langer Fahrzeit über, informiere ich Sie im Vorfeld darüber, dass die Fahrtkosten ggf. deutlich höher ausfallen werden. Sie können dann entscheiden, ob der Termin zu diesen Konditionen stattfinden soll. Einen Anspruch auf einen zeitnahen Ersatztermin gibt es allerdings nicht.
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Neue Gebührenordnung für Tierärzte ab dem 22. November 2022
Warum gerade jetzt? Natürlich kommt es einem unpassend vor, wenn die Tierärzte, wo doch ohnehin schon alles teurer wird, auch noch ihre Gebührenordnung ändern. Der Zeitpunkt ist allerdings eher Zufall. Die neue GOT ist nicht „auf dem Mist der Tierärzte gewachsen“, sondern die Bundesregierung hat 2019 eine externe Firma beauftragt ein Gutachten zu erstellen, wie die tierärztlichen Gebühren beschaffen sein müssen, damit die Tierarztpraxen heutzutage (Stand 2019/2020!) wirtschaftlich arbeiten können. Diese Studie finden Sie hier. Zusätzlich haben Umfragen bei allen möglichen betroffenen Verbänden und Personengruppen stattgefunden, die auch in die Berechnung der neuen Leistungen eingeflossen sind und die letztlich der Änderung zugestimmt haben.
Das bedeutet, dass die Anpassung schon viel länger geplant war, nur das entsprechende Gesetz eben erst 2022 verabschiedet worden ist.
Ziel war es, die tierärztlichen Leistungen der heutigen Zeit anzupassen, neue OP-Verfahren und Diagnostikmethoden zu berücksichtigen. Zudem ist die Gebührenordnung seit 1999 nicht mehr geändert worden. Lediglich die Notdienstpauschale ist vor einigen Jahren dazu gekommen, um den schon damals bereits akuten Mangel in der Notdienstversorgung der Tiere ein wenig abzubremsen.
Fakt ist, dass auch Tierarztpraxen und Kliniken sich an das Arbeitszeitgesetz halten müssen. Sollen Notdienste und auch Notoperationen weiter angeboten werden, müssen die Praxen im besten Fall im Dreischicht System laufen und mehrere Tierärzt/innen plus OP-Team und Helfer/innen bereit stehen und natürlich auch bezahlt werden. Aber auch in der Pferdefahrpraxis gilt das Arbeitszeitgesetz.
Nur mit einer fairen Bezahlung für die Angestellten, lassen sich überhaupt noch dauerhaft Mitarbeiter/innen finden, die motiviert über längere Zeit diese anspruchsvolle Aufgabe bewältigen können.
Das Argument, dass sich dann immer weniger Tierhalter die Behandlung leisten können, kann man an dieser Stelle nicht gelten lassen. Das ist im Einzelfall natürlich immer hart für den Besitzer und im Extremfall ein Fall für den Tierschutz. Aber das massenhafte Kliniksterben und die Notdienstproblematik bedroht viel mehr Tiere, da die notfallmäßige Grundversorgung in manchen Bereichen nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Im europäischen Vergleich liegen unsere Tierarztkosten noch immer im untersten Bereich. Im Zweifel sollte sich jeder Besitzer über die Möglichkeit einer OP-Versicherung (es muss ja nicht immer gleich die Rundum-Sorglos-Krankenversicherung sein) Gedanken machen. Die federt im Notfall zumindest die hohen Kosten einer Operation ab.
Ganz davon abgesehen ist auch jeder Tierarzt und jede Tierärztin nicht nur mit seiner Praxis, sondern auch als Privatperson von der Inflation und den dadurch stark steigenden Lebenshaltungskosten betroffen und kann von Gehaltserhöhungen von 10%, wie sie manche Gewerkschaften gerade fordern nur träumen. Die Preissteigerungen durch die neue GOT entsprechen leider noch nicht mal im Ansatz der derzeitigen Inflationsrate.
Weitere Informationen zur neuen GOT 2022
Diese Gebühr von 34,50€ muss verpflichtend pro Besuch und pro Tierhalter abgerechnet werden. Der Tierhalter ist in dem Fall ausdrücklich der Rechnungsempfänger und natürlich nicht der Stallbesitzer. Diese Gebühr gilt zwar nicht für landwirtschaftliche Nutztiere, die meisten Pferde (egal ob als Schlachttier eingetragen oder nicht) gelten jedoch nicht als Nutztiere. Die Bundestierärztekammer hat hierzu extra eine Stellungnahme veröffentlicht, die Sie hier herunterladen können.
Mir ist bewusst, dass das eine Menge Geld ist, die pro Tierarztbesuch zusätzlich anfällt. Die GOT ist allerdings so als Gesetz verabschiedet worden und von uns verpflichtend anzuwenden. Es nützt also gar nichts das mit dem Tierarzt ausdiskutieren zu wollen, der kann das Gesetz nicht ändern.
Wer übrigens Zweifel hat, dass seine Tierarztrechnung ordnungsgemäß aufgestellt wurde und befürchtet, dass zu viel abgerechnet wurde, kann sich auch jederzeit an die Bundestierärztekammer wenden und die Rechnung prüfen lassen. In der Vergangenheit ist allerdings meist eher herausgekommen, dass der Tierarzt zu wenig abgerechnet hatte.
In diesem Rahmen möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass auch das Wegegeld verpflichtend gemäß GOT erhoben werden muss. Die Höhe hat sich übrigens auch in der neuen GOT nicht geändert und liegt bei 3,50€ pro Doppelkilometer (1,75€ pro km).
Diese Gebühr wird bei mir über die gesamte Fahrstrecke anteilig erhoben (proportional zur Entfernung). Bei einer kurzfristigen Absage (48h vor dem eigentlichen Termin) werde ich den jeweiligen Fahrtkostenanteil in Rechnung stellen, um den übrig gebliebenen Kunden an diesem Tag nicht deutlich mehr Fahrtkosten zumuten zu müssen.
Kann ein Tag aus irgendwelchen Gründen in einer bestimmten Richtung nicht aufgefüllt werden (Absage >48h ohne Ersatz etc.) und es bleiben nur Einzeltermine mit langer Fahrzeit über, informiere ich Sie im Vorfeld darüber, dass die Fahrtkosten ggf. deutlich höher ausfallen werden. Sie können dann entscheiden, ob der Termin zu diesen Konditionen stattfinden soll. Einen Anspruch auf einen zeitnahen Ersatztermin gibt es allerdings nicht.
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