Einige "Spielregeln" für gute Röntgenaufnahmen

Termine am Anbindeplatz zur „Hauptverkehrszeit“ im Stall oder auf der Stallgasse zur Fütterungszeit sorgen bei Mitreitern und Stallangestellten für Unmut.
Während der Untersuchung darf nur eine einzige, mit Bleischürze ausgestattete Hilfsperson in der Nähe des Patienten bleiben, so dass mitunter bestimmte Bereiche des Stalls einige Zeit (abhängig vom Umfang der Untersuchung) nicht nutzbar sind.

Die Futterzeit und auch Rein- und Rausbringzeiten sind in der Regel auch nicht gerade förderlich einen entspannten Patienten vorzufinden. Bitte beachten Sie dies bereits bei der Terminplanung und sprechen Sie im Vorfeld mit Ihren Stallkollegen.

In der Regel nutze ich für die Aufnahmen ein fahrbares Stativ, um die Kamera optimal ausrichten und wackelfreie Aufnahmen anfertigen zu können. Dieses Stativ fährt allerdings nicht in Sandboden oder Matsch. Auch grobes Kopfsteinpflaster ist eher ungünstig!
Die oberste Prämisse ist immer unnötige Strahlenbelastungen zu vermeiden. Dies geht am einfachsten dadurch, dass die benötigten Bilder im ersten Versuch angefertigt werden und verwackelte Aufnahmen vermieden werden können.

Wie auch für die Zahnbehandlung ist eine Sedation, eine  , sowie ein rutschfester Untergrund für den Patienten notwendig.

Die Röntgenröhre selbst ist akkubetrieben, was bedeutet, dass der Ort der Röntgenaufnahmen nicht mehr in der unmittelbaren Nähe einer Steckdose liegen muss.

Der Reader, der die belichteten Speicherfolien anschließend ausliest (und bei längeren Untersuchungen auch der Laptop) benötigen im Auto jedoch eine verlässliche Stromquelle. Da es sich hier um sehr teure und empfindliche Geräte handelt, können diese NICHT mit transportablen Stromgeneratoren betrieben werden.

Es ist hilfreich und spart uns viel Zeit (und damit auch Sedierung) wenn eine Möglichkeit geschaffen wird, das Auto möglichst dicht am Ort des Geschehens zu parken und über ein kurzes Verlängerungskabel mit Strom zu versorgen. Andernfalls halten Sie bitte eine Kabeltrommel mit einem Kabel von entsprechender Länge bereit.

In der Regel versuche ich einen Großteil der Aufnahmen ohne die Beteiligung Dritter durchzuführen. Für einige Aufnahmen ist jedoch Hilfe beim Festhalten der Röntgenplatte oder des Patienten nötig und hier kommt die Hilfsperson ins Spiel:

Absolute Voraussetzung ist, dass die Person das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht schwanger ist. Die Hilfsperson muss nicht zwingend die Pferdebesitzerin oder der Pferdebesitzern sein. Jeder, der ruhig mit dem Patienten umgehen kann und die beiden oben stehenden Bedingungen erfüllt, kann beim Röntgen behilflich sein.

Ein Formblatt zur Aufklärung über die potenziellen Gefahren ionisierender Strahlung kann im Vorfeld im Downloadbereich heruntergeladen werden (natürlich habe ich auch weitere Exemplare im Auto). Diesen Zettel benötige ich ausgefüllt und unterschrieben (von demjenigen, der am Untersuchungstag das Pferd halten soll – also nicht zwangsläufig vom Besitzer) vor Beginn der Untersuchung.

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