Einige "Spielregeln" für gute Röntgenaufnahmen
Termine am Anbindeplatz zur "Hauptverkehrszeit" im Stall oder auf der Stallgasse zur Fütterungszeit sorgen bei Mitreitern und Stallangestellten für Unmut.
Während der Untersuchung darf nur eine einzige, mit Bleischürze ausgestattete Hilfsperson in der Nähe des Patienten bleiben, so dass mitunter bestimmte Bereiche des Stalls einige Zeit (abhängig vom Umfang der Untersuchung) nicht nutzbar sind.
Die Futterzeit und auch Rein- und Rausbringzeiten sind in der Regel auch nicht gerade förderlich einen entspannten Patienten vorzufinden. Bitte beachten Sie dies bereits bei der Terminplanung und sprechen Sie im Vorfeld mit Ihren Stallkollegen.
In der Regel versuche ich einen Großteil der Aufnahmen ohne die Beteiligung Dritter durchzuführen. Für einige Aufnahmen ist jedoch Hilfe beim Festhalten der Röntgenplatte oder des Patienten nötig und hier kommt die Hilfsperson ins Spiel:
Absolute Voraussetzung ist, dass die Person das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht schwanger ist. Die Hilfsperson muss nicht zwingend die Pferdebesitzerin oder der Pferdebesitzern sein. Jeder, der ruhig mit dem Patienten umgehen kann und die beiden oben stehenden Bedingungen erfüllt, kann beim Röntgen behilflich sein.
Ein Formblatt zur Aufklärung über die potenziellen Gefahren ionisierender Strahlung kann im Vorfeld im Downloadbereich heruntergeladen werden (natürlich habe ich auch weitere Exemplare im Auto). Diesen Zettel benötige ich ausgefüllt und unterschrieben (von demjenigen, der am Untersuchungstag das Pferd halten soll – also nicht zwangsläufig vom Besitzer) vor Beginn der Untersuchung.
Die oberste Prämisse ist immer unnötige Strahlenbelastungen zu vermeiden. Dies geht am einfachsten dadurch, dass die benötigten Bilder im ersten Versuch angefertigt werden und verwackelte Aufnahmen vermieden werden können.
Daher ist, wie auch für die Zahnbehandlung, eine Sedation, eine Aufhängung für den Pferdekopf , sowie ein rutschfester Untergrund für den Patienten notwendig.
Termine am Anbindeplatz zur „Hauptverkehrszeit“ im Stall oder auf der Stallgasse zur Fütterungszeit sorgen bei Mitreitern und Stallangestellten für Unmut.
Während der Untersuchung darf nur eine einzige, mit Bleischürze ausgestattete Hilfsperson in der Nähe des Patienten bleiben, so dass mitunter bestimmte Bereiche des Stalls einige Zeit (abhängig vom Umfang der Untersuchung) nicht nutzbar sind.
Die Futterzeit und auch Rein- und Rausbringzeiten sind in der Regel auch nicht gerade förderlich einen entspannten Patienten vorzufinden. Bitte beachten Sie dies bereits bei der Terminplanung und sprechen Sie im Vorfeld mit Ihren Stallkollegen.

In der Regel versuche ich einen Großteil der Aufnahmen ohne die Beteiligung Dritter durchzuführen. Für einige Aufnahmen ist jedoch Hilfe beim Festhalten der Röntgenplatte oder des Patienten nötig und hier kommt die Hilfsperson ins Spiel:
Absolute Voraussetzung ist, dass die Person das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht schwanger ist. Die Hilfsperson muss nicht zwingend die Pferdebesitzerin oder der Pferdebesitzern sein. Jeder, der ruhig mit dem Patienten umgehen kann und die beiden oben stehenden Bedingungen erfüllt, kann beim Röntgen behilflich sein.
Ein Formblatt zur Aufklärung über die potenziellen Gefahren ionisierender Strahlung kann im Vorfeld im Downloadbereich heruntergeladen werden (natürlich habe ich auch weitere Exemplare im Auto). Diesen Zettel benötige ich ausgefüllt und unterschrieben (von demjenigen, der am Untersuchungstag das Pferd halten soll – also nicht zwangsläufig vom Besitzer) vor Beginn der Untersuchung.
Die oberste Prämisse ist immer unnötige Strahlenbelastungen zu vermeiden. Dies geht am einfachsten dadurch, dass die benötigten Bilder im ersten Versuch angefertigt werden und verwackelte Aufnahmen vermieden werden können.
Daher ist, wie auch für die Zahnbehandlung, eine Sedation, eine Aufhängung für den Pferdekopf , sowie ein rutschfester Untergrund für den Patienten notwendig.
Seit Oktober 2025 ist auch das komplette Röntgensystem auf Akkubetrieb umgestellt. Sowohl die Röntgenröhre, als auch die Detektorplatte sind jetzt unabhängig von der Stromversorgung.


