Wolfszahn vs. Hengstzahn
Was muss denn jetzt eigentlich raus?
Die häufigste Frage am IGFP-Messestand in den letzten Jahren war:
„Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Hengst- und Wolfszähnen?“
Da hier anscheinend Klärungsbedarf besteht, widme ich diesen Zähnen auch eine eigene Rubrik.
Zunächst die Hengstzähne: Eigentlich eine irreführende Bezeichnung, da sie ja auch bei Wallachen und sogar bei einigen Stuten zu finden sind. Die Begriffe Hakenzähne oder Canini beschreiben diesen Zahntyp treffender und zudem geschlechtsneutral. Nach den drei Schneidezähnen pro Kieferquadrant sind sie die 4. Zähne, daher im Zahnschema als 104, 204, 304 und 404 gekennzeichnet. Sie kommen in der Regel im Unter- und Oberkiefer vor, sind beim ausgewachsenen Warmblut insgesamt zwischen 4 und 5 cm lang und liegen bananenförmig im Knochen. Vom Aufbau her ähneln sie, im Gegensatz zu Schneide- und Backenzähnen, den menschlichen Zähnen (schmelzhöckrige Zähne). Sie nutzen sich mangels Gegenspieler nicht ab, wachsen aber auch nicht immer weiter.
Da sie nur ca. einen Zentimeter aus der Maulschleimhaut herausragen, während der Rest stabil im Knochen verbaut ist, wird deutlich: Diese Zähne werden definitiv nicht routinemäßig gezogen! Müssen die Canini aufgrund von fortgeschrittener EOTRH, Frakturen oder auch einer kariösen Erkrankung extrahiert werden, ist dies Knochenchirurgie und gehört in die Hände einer Klinik.
Bei den Wolfszähnen verhält es sich anders: Diese Zähnchen findet man vor allem im Oberkiefer, selten auch einmal im Unterkiefer. Entwicklungsgeschichtlich geht man davon aus, dass es sich um Überbleibsel der eigentlich ersten Backenzähne handelt. Deshalb fängt die Zählung der regulären Backenzähne auch mit dem P2 (dem zweiten Prämolaren oder 106, 206, 306 und 406 für jeden Quadranten) an, wobei der erste eben der Wolfszahn (P1) ist. Wenn vorhanden, sind sie von vorne gezählt die 5. Zähne in jedem Quadrant, oder eben P1.
Klingt etwas verwirrend, das Zahnschema im Bild schafft ein wenig Klarheit.
Die häufigste Frage am IGFP-Messestand in den letzten Jahren war:
„Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Hengst- und Wolfszähnen?“
Da hier anscheinend Klärungsbedarf besteht, widme ich diesen Zähnen auch eine eigene Rubrik.
Zunächst die Hengstzähne: Eigentlich eine irreführende Bezeichnung, da sie ja auch bei Wallachen und sogar bei einigen Stuten zu finden sind. Die Begriffe Hakenzähne oder Canini beschreiben diesen Zahntyp treffender und zudem geschlechtsneutral. Nach den drei Schneidezähnen pro Kieferquadrant sind sie die 4. Zähne, daher im Zahnschema als 104, 204, 304 und 404 gekennzeichnet. Sie kommen in der Regel im Unter- und Oberkiefer vor, sind beim ausgewachsenen Warmblut insgesamt zwischen 4 und 5 cm lang und liegen bananenförmig im Knochen. Vom Aufbau her ähneln sie, im Gegensatz zu Schneide- und Backenzähnen, den menschlichen Zähnen (schmelzhöckrige Zähne). Sie nutzen sich mangels Gegenspieler nicht ab, wachsen aber auch nicht immer weiter.
Da sie nur ca. einen Zentimeter aus der Maulschleimhaut herausragen, während der Rest stabil im Knochen verbaut ist, wird deutlich: Diese Zähne werden definitiv nicht routinemäßig gezogen! Müssen die Canini aufgrund von fortgeschrittener EOTRH, Frakturen oder auch einer kariösen Erkrankung extrahiert werden, ist dies Knochenchirurgie und gehört in die Hände einer Klinik.
Bei den Wolfszähnen verhält es sich anders: Diese Zähnchen findet man vor allem im Oberkiefer, selten auch einmal im Unterkiefer. Entwicklungsgeschichtlich geht man davon aus, dass es sich um Überbleibsel der eigentlich ersten Backenzähne handelt. Deshalb fängt die Zählung der regulären Backenzähne auch mit dem P2 (dem zweiten Prämolaren oder 106, 206, 306 und 406 für jeden Quadranten) an, wobei der erste eben der Wolfszahn (P1) ist. Wenn vorhanden, sind sie von vorne gezählt die 5. Zähne in jedem Quadrant, oder eben P1.
Klingt etwas verwirrend, das Zahnschema im Bild schafft ein wenig Klarheit.
Diese Zähnchen haben keine Funktion. Sie stören das Pferd jedoch auch nicht – solange man kein Gebiss ins Maul legt. Da sie häufig nur locker in der Schleimhaut sitzen, können sie sich bei Kontakt mit dem Trensengebiss bewegen und dabei eine Schleimhautfalte zwischen sich und dem ersten regulären Backenzahn einklemmen. Das ist schmerzhaft für das Pferd und trägt beim jungen Pferd nicht dazu bei, sich an das Gebiss zu gewöhnen und, wie es so schön in den Richtlinien für Reiten und Fahren heißt, „vertrauensvoll an das Gebiss heran zu treten“.
Aus diesem Grund ist es ratsam, jedes Jungpferd noch vor Beginn der Ausbildung unter dem Reiter, auf Wolfszähne und allgemein auf Probleme im Zahnwechsel überprüfen zu lassen.
Müssen die Wolfszähne gezogen werden, passiert dies in der Regel im Anschluss an die Zahnbehandlung mit einer kleinen Lokalanästhesie. Wichtig ist, dass die Zähnchen sorgfältig gelöst werden, damit die kleine Wurzel nicht abbricht und später weitere Probleme bereitet.
Bei der Planung des Eingriffs ist zu beachten, dass das Pferd in den darauf folgenden 7 bis 10 Tagen (je nach Größe des Zahns) nicht mit Gebiss gearbeitet werden darf. Es empfiehlt sich also nicht, die erste Zahnkontrolle am Tag bevor die Ausbildung beginnen soll (oder auch erster Tag im Ausbildungsstall), durch zu führen.