Routenplanung
Mal was zur Fahrerei…
Wie der Name schon sagt, beinhaltet eine ambulante Fahrpraxis eine ganze Menge Fahrerei. Mal abgesehen davon, dass das Autofahren mit zunehmender Aggressivität im Straßenverkehr schon lange nicht mehr so viel Spaß macht wie früher und auch die Straßen immer voller werden, kostet die Fortbewegung im Auto so einiges:
Zeit
Lebenszeit, die man sitzend in einem kleinen Metallgehäuse, bestenfalls mit guter Musik und Sitzheizung verbringt.
Aber auch Arbeitszeit die, wenn man sich nicht selbst betrügen will, auch bezahlt werden muss.
Geld
Diesel (ja, leider passen die alternativen Antriebe noch nicht so richtig zum Fahrpraxiskonzept aber Geld für ein Ersatzauto muss jetzt trotzdem schon beiseite gelegt werden), Steuern, Werkstatt, Autoausbau - man staunt immer wieder was da alles zusammenkommt. Laut ADAC kostet der Unterhalt eines Praxisautos im Schnitt 1€ pro Kilometer.
Nerven
Seien wir mal ehrlich: Kaum einer schafft es den obligatorischen Stau auf der A2 oder den Schnellwegen rund um Hannover täglich mit buddhistischer Ruhe und Gelassenheit zu begegnen.
Zusätzlich macht einen die zunehmende Agressivität auf den Straßen mürbe und vergrößert die Gefahr von Unfällen immer mehr.
Und die Fahrerei kostet uns unsere Umwelt, unsere saubere Atemluft, unsere Ressourcen und unser Klima.
Wenn nicht jeder im Kleinen beginnt etwas zu ändern, wird sich nichts ändern. Daher habe ich beschlossen meine Routenplanung zu optimieren.
Ich habe mein weiteres Einzugsgebiet daher in Regionen eingeteilt (hier finden Sie die Karte). Drei Tage in der Woche sind nun jeweils für eine bestimmte Richtung vorgesehen. Das vermeidet unnötig lange Fahrstrecken, die bei der bisherigen Planung immer wieder entstanden sind und reduziert damit auch die Umweltbelastung. Insgesamt habe ich auch mein Einzugsgebiet verkleinert und werde es voraussichtlich noch weiter verkleinern müssen, damit nicht die zu berechnenden Fahrtkosten die Kosten für die Behandlung überschreiten.
Seit Januar 2020 können Sie im öffentlichen Kalender sehen, welche Strecken geplant sind und welche Termine in welchen Regionen bereits vergeben sind. Damit haben Sie die Möglichkeit meine Terminvorschläge besser nachzuvollziehen und mir auch gezielter Termine vorschlagen zu können. Die Grenzen dieser Regionen sind natürlich recht willkürlich entlang der größeren Verkehrsadern gewählt und überlappen sich auch bisweilen. Hier sollen ein paar Kilometer links oder rechts von der Linie nicht zwingend einen Hinderungsgrund für einen Behandlungstermin darstellen.
Für Termine im näheren Umkreis der Praxis (roter Kreis – maximal 10- 15 km von der Praxis entfernt) sind in der Regel pro Woche 2 Termine vorgesehen. Die weiteren Touren musste ich aufgrund der starken Erhöhung des Wegegelds etwas einschränken. Auch hier sind jetzt nur noch 2 Tage in der Woche verfügbar, die Richtungen rotieren wie im Kalender angegeben. Je weiter der Termin von der Praxis entfernt ist, desto länger ist in der Regel dadurch auch die Wartezeit. Bitte melden Sie sich ggf. frühzeitig für einen Routinetermin, da die zeitnahen häufig schon ausgebucht sind.
Der Mittwoch bleibt Notfällen und langwierigeren Behandlungen wie Röntgenuntersuchungen und Extraktionen vorbehalten.
Für wirkliche Zahnnotfälle und alte Pferde, die plötzlich nicht mehr fressen, finden wir natürlich weiterhin eine zeitnahe Lösung!
Auch hier gilt allerdings die GOT, so dass die Anfahrt für einen weiter entfernten Notfalltermin leider oftmals sehr teuer ist.
In diesem Rahmen möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass auch das Wegegeld verpflichtend gemäß GOT erhoben werden muss. Die Höhe hat sich übrigens auch in der neuen GOT nicht geändert und liegt bei 3,50€ pro Doppelkilometer (1,75€ pro km). Mindestens aber bei 13€. Mehr Informationen zur neuen GOT finden Sie hier.
Diese Gebühr wird bei mir über die gesamte Fahrstrecke anteilig erhoben (proportional zur Entfernung). Bei einer kurzfristigen Absage (48h vor dem eigentlichen Termin) werde ich den jeweiligen Fahrtkostenanteil in Rechnung stellen, um den übrig gebliebenen Kunden an diesem Tag nicht deutlich mehr Fahrtkosten zumuten zu müssen.
Kann ein Tag aus irgendwelchen Gründen in einer bestimmten Richtung nicht aufgefüllt werden (Absage >48h ohne Ersatz etc.) und es bleiben nur Einzeltermine mit langer Fahrzeit über, informiere ich Sie im Vorfeld darüber, dass die Fahrtkosten ggf. deutlich höher ausfallen werden. Sie können dann entscheiden, ob der Termin zu diesen Konditionen stattfinden soll. Einen Anspruch auf einen zeitnahen Ersatztermin gibt es allerdings nicht.
Zeit
Geld
Nerven
Und die Fahrerei kostet uns unsere Umwelt, unsere saubere Atemluft, unsere Ressourcen und unser Klima.
Wenn nicht jeder im Kleinen beginnt etwas zu ändern, wird sich nichts ändern. Daher habe ich beschlossen meine Routenplanung zu optimieren.
Ich habe mein weiteres Einzugsgebiet daher in Regionen eingeteilt (hier finden Sie die Karte). Drei Tage in der Woche sind nun jeweils für eine bestimmte Richtung vorgesehen. Das vermeidet unnötig lange Fahrstrecken, die bei der bisherigen Planung immer wieder entstanden sind und reduziert damit auch die Umweltbelastung. Insgesamt habe ich auch mein Einzugsgebiet verkleinert und werde es voraussichtlich noch weiter verkleinern müssen, damit nicht die zu berechnenden Fahrtkosten die Kosten für die Behandlung überschreiten.
Seit Januar 2020 können Sie im öffentlichen Kalender sehen, welche Strecken geplant sind und welche Termine in welchen Regionen bereits vergeben sind. Damit haben Sie die Möglichkeit meine Terminvorschläge besser nachzuvollziehen und mir auch gezielter Termine vorschlagen zu können. Die Grenzen dieser Regionen sind natürlich recht willkürlich entlang der größeren Verkehrsadern gewählt und überlappen sich auch bisweilen. Hier sollen ein paar Kilometer links oder rechts von der Linie nicht zwingend einen Hinderungsgrund für einen Behandlungstermin darstellen.
Für Termine im näheren Umkreis der Praxis (roter Kreis – maximal 10- 15 km von der Praxis entfernt) sind in der Regel pro Woche 2 Termine vorgesehen. Die weiteren Touren musste ich aufgrund der starken Erhöhung des Wegegelds etwas einschränken. Auch hier sind jetzt nur noch 2 Tage in der Woche verfügbar, die Richtungen rotieren wie im Kalender angegeben. Je weiter der Termin von der Praxis entfernt ist, desto länger ist in der Regel dadurch auch die Wartezeit. Bitte melden Sie sich ggf. frühzeitig für einen Routinetermin, da die zeitnahen häufig schon ausgebucht sind.
Der Mittwoch bleibt Notfällen und langwierigeren Behandlungen wie Röntgenuntersuchungen und Extraktionen vorbehalten.
Dieses Vorhaben hat zwar einerseits den Nachteil, dass die Planung der Termine insgesamt etwas frühzeitiger erfolgen muss. Das unterscheidet jedoch den Bereich der Zahnbehandlungen von der Allgemeinpraxis: Das Intervall zur Wiedervorstellung ist planbar und damit in der Regel kein Notfall. Dafür kann ich mir auch für jeden Patienten die erforderliche Zeit nehmen und werde bei der Behandlung nicht vom Telefon unterbrochen.
Für wirkliche Zahnnotfälle und alte Pferde, die plötzlich nicht mehr fressen, finden wir natürlich weiterhin eine zeitnahe Lösung!
Auch hier gilt allerdings die GOT, so dass die Anfahrt für einen weiter entfernten Notfalltermin leider oftmals sehr teuer ist.
In diesem Rahmen möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass auch das Wegegeld verpflichtend gemäß GOT erhoben werden muss. Die Höhe hat sich übrigens auch in der neuen GOT nicht geändert und liegt bei 3,50€ pro Doppelkilometer (1,75€ pro km). Mindestens aber bei 13€. Mehr Informationen zur neuen GOT finden Sie hier.
Diese Gebühr wird bei mir über die gesamte Fahrstrecke anteilig erhoben (proportional zur Entfernung). Bei einer kurzfristigen Absage (48h vor dem eigentlichen Termin) werde ich den jeweiligen Fahrtkostenanteil in Rechnung stellen, um den übrig gebliebenen Kunden an diesem Tag nicht deutlich mehr Fahrtkosten zumuten zu müssen.
Kann ein Tag aus irgendwelchen Gründen in einer bestimmten Richtung nicht aufgefüllt werden (Absage >48h ohne Ersatz etc.) und es bleiben nur Einzeltermine mit langer Fahrzeit über, informiere ich Sie im Vorfeld darüber, dass die Fahrtkosten ggf. deutlich höher ausfallen werden. Sie können dann entscheiden, ob der Termin zu diesen Konditionen stattfinden soll. Einen Anspruch auf einen zeitnahen Ersatztermin gibt es allerdings nicht.
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