Routenplanung

Mal was zur Fahrerei…

Wie der Name schon sagt, bein­haltet eine ambu­lante Fahr­praxis eine ganze Menge Fahr­erei. Mal abge­sehen davon, dass das Auto­fahren mit zu­nehmen­der Aggres­sivi­tät im Straßen­verkehr schon lange nicht mehr so viel Spaß macht wie früher und auch die Straßen immer voller werden, kostet die Fort­bewe­gung im Auto so einiges:

Zeit

Lebenszeit, die man sitzend in einem kleinen Metall­gehäuse, besten­falls mit guter Musik und Sitz­heizung ver­bringt.

Aber auch Arbeits­zeit die, wenn man sich nicht selbst betrü­gen will, auch be­zahlt werden muss.


Geld

Diesel (ja, leider passen die alter­nativen An­triebe noch nicht so richtig zum Fahr­praxis­konzept aber Geld für ein Ersatzauto muss jetzt trotzdem schon beiseite gelegt werden), Steuern, Werk­statt, Auto­ausbau - man staunt immer wieder was da alles zusam­men­kommt. Laut ADAC kostet der Unterhalt eines Praxisautos im Schnitt 1€ pro Kilometer. 

Nerven

Seien wir mal ehrlich: Kaum einer schafft es den obliga­tori­schen Stau auf der A2 oder den Schnell­wegen rund um Hannover täg­lich mit buddhis­tischer Ruhe und Gelassen­heit zu begeg­nen. 
Zusätzlich macht einen die zunehmende Agressivität auf den Straßen mürbe und vergrößert die Gefahr von Unfällen immer mehr.

Und die Fahrerei kostet uns unsere Umwelt, unsere saubere Atem­luft, unsere Res­sour­cen und unser Welt­klima.

Wenn nicht jeder im Kleinen beginnt etwas zu ändern, wird sich nichts ändern. Daher habe ich beschlos­sen meine Routen­planung zu optimieren.

Ich habe mein weiteres Ein­zugs­gebiet daher in Regionen ein­ge­teilt (hier finden Sie die Karte). Drei Tage in der Woche sind nun jeweils für eine be­stimmte Rich­tung vorge­sehen. Das ver­meidet unnötig lange Fahr­strecken, die bei der bis­herigen Planung immer wieder ent­stan­den sind und redu­ziert damit auch die Umwelt­belastung. Insgesamt habe ich auch mein Einzugsgebiet verkleinert und werde es voraussichtlich noch weiter verkleinern müssen, damit nicht die zu berechnenden Fahrtkosten die Kosten für die Behandlung überschreiten.

Seit Januar 2020 können Sie im öffent­lichen Kalender sehen, welche Strecken ge­plant sind und welche Ter­mine in welchen Regionen bereits ver­geben sind. Damit haben Sie die Möglich­keit meine Termin­vor­schläge besser nachzu­voll­ziehen und mir auch gezielter Termine vor­schlagen zu können. Die Grenzen dieser Regionen sind natürlich recht will­kür­lich ent­lang der größeren Ver­kehrs­adern gewählt und über­lappen sich auch bis­weilen. Hier sollen ein paar Kilo­meter links oder rechts von der Linie nicht zwingend einen Hinder­ungs­grund für einen Behand­lungs­termin dar­stel­len 😉 

Termine für den näheren Um­kreis der Praxis (roter Kreis) gehen grund­sätzlich immer, wenn sie grob auf dem Weg in die anderen Berei­che gelegen, oder Anfangs- bzw. End­termine sind.

Sind bis zwei Wochen vor dem Termin noch keine Ter­mine in der Region ein­geplant, wird der Tag wieder für alle An­fragen frei­gegeben (wobei ich auch hier auf eine ver­nünf­tige Routen­planung achte und die Rich­tung dann zeitnah in den Kalen­der schreibe).

Der Mittwoch bleibt Not­fällen und lang­wieri­geren Behand­lungen wie Röntgen­unter­suchungen und Extrak­tionen vor­behalten. 

Dieses Vor­haben hat zwar einer­seits den Nach­teil, dass die Planung der Termine insge­samt etwas früh­zeitiger erfol­gen muss. Das unter­scheidet jedoch den Bereich der Zahn­behand­lungen von der Allge­mein­praxis: Das Inter­vall zur Wieder­vor­stellung ist planbar und damit in der Regel kein Not­fall. Dafür kann ich mir auch für jeden Patien­ten die erforder­liche Zeit nehmen und werde bei der Behand­lung nicht vom Telefon unter­brochen.

Für wirk­liche Zahn­notfälle und alte Pferde, die plötz­lich nicht mehr fressen, finden wir natür­lich weiter­hin eine zeit­nahe Lösung!

In diesem Rahmen möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass auch das Wegegeld verpflichtend gemäß GOT erhoben werden muss. Die Höhe hat sich übrigens auch in der neuen GOT nicht geändert und liegt bei 3,50€ pro Doppelkilometer (1,75€ pro km). Mindestens aber bei 13€.

Diese Gebühr wird bei mir über die gesamte Fahrstrecke anteilig erhoben (proportional zur Entfernung). Bei einer kurzfristigen Absage (48h vor dem eigentlichen Termin) werde ich den jeweiligen Fahrtkostenanteil in Rechnung stellen, um den übrig gebliebenen Kunden an diesem Tag nicht deutlich mehr Fahrtkosten zumuten zu müssen.

Kann ein Tag aus irgendwelchen Gründen in einer bestimmten Richtung nicht aufgefüllt werden (Absage >48h ohne Ersatz etc.) und es bleiben nur Einzeltermine mit langer Fahrzeit über, informiere ich Sie im Vorfeld darüber, dass die Fahrtkosten ggf. deutlich höher ausfallen werden. Sie können dann entscheiden, ob der Termin zu diesen Konditionen stattfinden soll. Einen Anspruch auf einen zeitnahen Ersatztermin gibt es allerdings nicht.

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Wie der Name schon sagt, bein­haltet eine ambu­lante Fahr­praxis eine ganze Menge Fahr­erei. Mal abge­sehen davon, dass das Auto­fahren mit zu­nehmen­der Aggres­sivi­tät im Straßen­verkehr schon lange nicht mehr so viel Spaß macht wie früher und auch die Straßen immer voller werden, kostet die Fort­bewe­gung im Auto so einiges:

Zeit

Lebenszeit, die man sitzend in einem kleinen Metall­gehäuse, besten­falls mit guter Musik und Sitz­heizung ver­bringt.
Aber auch Arbeits­zeit die, wenn man sich nicht selbst betrü­gen will, auch be­zahlt werden muss.

Geld

Diese, Steuern, Werk­statt, Auto­ausbau - man staunt immer wieder was da alles zusam­men­kommt. Laut ADAC kostet der Unterhalt eines Praxisautos im Schnitt 1€ pro Kilometer. 

Nerven

Seien wir mal ehrlich: Kaum einer schafft es den obliga­tori­schen Stau auf der A2 oder den Schnell­wegen rund um Hannover täg­lich mit buddhis­tischer Ruhe und Gelassen­heit zu begeg­nen. 

Und die Fahrerei kostet uns unsere Umwelt, unsere saubere Atem­luft, unsere Res­sour­cen und unser Welt­klima.

Wenn nicht jeder im Kleinen beginnt etwas zu ändern, wird sich nichts ändern. Daher habe ich beschlos­sen meine Routen­planung zu optimieren.

Ich habe mein weiteres Ein­zugs­gebiet daher in Regionen ein­ge­teilt (hier finden Sie die Karte). Drei Tage in der Woche sind nun jeweils für eine be­stimmte Rich­tung vorge­sehen. Das ver­meidet unnötig lange Fahr­strecken, die bei der bis­herigen Planung immer wieder ent­stan­den sind und redu­ziert damit auch die Umwelt­belastung. Insgesamt habe ich auch mein Einzugsgebiet verkleinert und werde es voraussichtlich noch weiter verkleinern müssen, damit nicht die zu berechnenden Fahrtkosten die Kosten für die Behandlung überschreiten.

Seit Januar 2020 können Sie im öffent­lichen Kalender sehen, welche Strecken ge­plant sind und welche Ter­mine in welchen Regionen bereits ver­geben sind. Damit haben Sie die Möglich­keit meine Termin­vor­schläge besser nachzu­voll­ziehen und mir auch gezielter Termine vor­schlagen zu können. Die Grenzen dieser Regionen sind natürlich recht will­kür­lich ent­lang der größeren Ver­kehrs­adern gewählt und über­lappen sich auch bis­weilen. Hier sollen ein paar Kilo­meter links oder rechts von der Linie nicht zwingend einen Hinder­ungs­grund für einen Behand­lungs­termin dar­stel­len 😉 

Termine für den näheren Um­kreis der Praxis (roter Kreis) gehen grund­sätzlich immer, wenn sie grob auf dem Weg in die anderen Berei­che gelegen, oder Anfangs- bzw. End­termine sind.

Sind bis zwei Wochen vor dem Termin noch keine Ter­mine in der Region ein­geplant, wird der Tag wieder für alle An­fragen frei­gegeben (wobei ich auch hier auf eine ver­nünf­tige Routen­planung achte und die Rich­tung dann zeitnah in den Kalen­der schreibe).

Der Mittwoch bleibt Not­fällen und lang­wieri­geren Behand­lungen wie Röntgen­unter­suchungen und Extrak­tionen vor­behalten. 

Dieses Vor­haben hat zwar einer­seits den Nach­teil, dass die Planung der Termine insge­samt etwas früh­zeitiger erfol­gen muss. Das unter­scheidet jedoch den Bereich der Zahn­behand­lungen von der Allge­mein­praxis: Das Inter­vall zur Wieder­vor­stellung ist planbar und damit in der Regel kein Not­fall. Dafür kann ich mir auch für jeden Patien­ten die erforder­liche Zeit nehmen und werde bei der Behand­lung nicht vom Telefon unter­brochen.

Für wirk­liche Zahn­notfälle und alte Pferde, die plötz­lich nicht mehr fressen, finden wir natür­lich weiter­hin eine zeit­nahe Lösung!

In diesem Rahmen möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass auch das Wegegeld verpflichtend gemäß GOT erhoben werden muss. Die Höhe hat sich übrigens auch in der neuen GOT nicht geändert und liegt bei 3,50€ pro Doppelkilometer (1,75€ pro km). Mindestens aber bei 13€.

Diese Gebühr wird bei mir über die gesamte Fahrstrecke anteilig erhoben (proportional zur Entfernung). Bei einer kurzfristigen Absage (48h vor dem eigentlichen Termin) werde ich den jeweiligen Fahrtkostenanteil in Rechnung stellen, um den übrig gebliebenen Kunden an diesem Tag nicht deutlich mehr Fahrtkosten zumuten zu müssen.

Kann ein Tag aus irgendwelchen Gründen in einer bestimmten Richtung nicht aufgefüllt werden (Absage >48h ohne Ersatz etc.) und es bleiben nur Einzeltermine mit langer Fahrzeit über, informiere ich Sie im Vorfeld darüber, dass die Fahrtkosten ggf. deutlich höher ausfallen werden. Sie können dann entscheiden, ob der Termin zu diesen Konditionen stattfinden soll. Einen Anspruch auf einen zeitnahen Ersatztermin gibt es allerdings nicht.

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